Rechtsprechung
BGH, 30.11.1967 - II ZR 3/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Verfolgung eines anderen als dem satzungsmäßig festgelegten Vereinszweck durch die Vereinsmehrheit - Auswirkungen geänderter Umstände auf den Vereinszweck - Bestellung eines Vereinsvorstands durch die Vereinsminderheit - Abspaltung von Vereinsteilen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 49, 175
- NJW 1968, 545
- MDR 1968, 387
- DB 1968, 391
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.01.1955 - II ZR 249/53
Identität bei Verein
Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 3/66
Die Frage, ob das der Fall war, kann nur danach beurteilt werden, ob der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz durchgreift, daß eine Vereinsmehrheit unter Umständen als ausgeschieden gelten muß, wenn sie einen anderen als den satzungsmäßig festgelegten Vereinszweck gegen den Willen der Minderheit durchführt (RG JW 1925, 237; RGZ 119, 184, 186; BGHZ 16, 143, 150) [BGH 13.01.1955 - II ZR 249/53].Der Bundesgerichtshof hat sie bisher nur getroffen, wenn einem Verein von außen her durch politischen Druck eine Zweckänderung aufgezwungen worden war, ein Teil der Mitglieder das hingenommen hat, sich ein anderer Teil dem aber nicht oder nur während der Dauer der Zwangslage gebeugt hat (BGHZ 16, 143 [BGH 13.01.1955 - II ZR 249/53]; 23, 122) [BGH 16.01.1957 - V ZR 94/55].
- BGH, 17.01.1957 - II ZR 239/55
Verein. Zweckänderung
Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 3/66
Der Bundesgerichtshof hat sie bisher nur getroffen, wenn einem Verein von außen her durch politischen Druck eine Zweckänderung aufgezwungen worden war, ein Teil der Mitglieder das hingenommen hat, sich ein anderer Teil dem aber nicht oder nur während der Dauer der Zwangslage gebeugt hat (BGHZ 16, 143 [BGH 13.01.1955 - II ZR 249/53]; 23, 122) [BGH 16.01.1957 - V ZR 94/55]. - RG, 01.12.1927 - IV 290/27
Änderung des Vereinszwecks.
Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 3/66
Die Frage, ob das der Fall war, kann nur danach beurteilt werden, ob der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz durchgreift, daß eine Vereinsmehrheit unter Umständen als ausgeschieden gelten muß, wenn sie einen anderen als den satzungsmäßig festgelegten Vereinszweck gegen den Willen der Minderheit durchführt (RG JW 1925, 237; RGZ 119, 184, 186; BGHZ 16, 143, 150) [BGH 13.01.1955 - II ZR 249/53]. - BGH, 16.01.1957 - V ZR 94/55
Staatsgehalt linksrheinischer Pfarrer
Auszug aus BGH, 30.11.1967 - II ZR 3/66
Der Bundesgerichtshof hat sie bisher nur getroffen, wenn einem Verein von außen her durch politischen Druck eine Zweckänderung aufgezwungen worden war, ein Teil der Mitglieder das hingenommen hat, sich ein anderer Teil dem aber nicht oder nur während der Dauer der Zwangslage gebeugt hat (BGHZ 16, 143 [BGH 13.01.1955 - II ZR 249/53]; 23, 122) [BGH 16.01.1957 - V ZR 94/55].
- OLG Nürnberg, 17.11.2015 - 12 W 2249/15
Änderung des Vereinszwecks
die Änderung des bisherigen Zwecks der Förderung des Kleingartenwesens (der infolge Bebauung tatsächlich unmöglich geworden und auf untergeordnete Restaufgaben, insbesondere die Verwaltung des Vereinsvermögens, zusammengeschrumpft war) durch Finanzierung, Erstellung und Betrieb einer vereinseigenen Entwässerungsanlage (BGH, Urteil vom 30.11.1967 - II ZR 3/66, BGHZ 49, 175),. - BGH, 11.09.2018 - II ZB 11/17
Bestehen des satzungsmäßigen Zwecks des Vereins zur Bewirtschaftung des …
Sie gehört dabei zu den grundlegenden Aufgaben auch eines Vereins mit nichtwirtschaftlicher Ausrichtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1967 - II ZR 3/66, BGHZ 49, 175, 179). - OLG Nürnberg, 05.10.2022 - 12 W 2303/22
Anforderungen an die Änderung des Vereinszwecks
- die Änderung des bisherigen Zwecks der Förderung des Kleingartenwesens (der infolge Bebauung tatsächlich unmöglich geworden und auf untergeordnete Restaufgaben, insbesondere die Verwaltung des Vereinsvermögens, zusammengeschrumpft war) durch Finanzierung, Erstellung und Betrieb einer vereinseigenen Entwässerungsanlage (BGH, Urteil vom 30.11.1967 - II ZR 3/66, BGHZ 49, 175),. - BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84
Sozialeinrichtung - Angehörige des öffentlichen Dienstes - Eingetragener Verein - …
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die Regelung des § 41 BGB und das hierzu ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1967 (nicht: 1962) - II ZR 3/66 - (BGHZ 49, 175) ausgeführt, der mit eigener Rechtsperson versehene eingetragene Verein "Sozialwerk ..." habe sich durch die Entziehung der Zuschüsse der Verwaltung, nicht aufgelöst.